Stellungnahme zur Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans für einen Bereich südlich der Provinzialstraße (Höffner)

Stellungnahme der FDP-Fraktion im Rat der Kreisstadt Unna zum Beschluss im Ausschuss für Stadtentwicklung und Mobilität vom 07.02.2024 , den Antrag zur Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans für einen Bereich südlich der Provinzialstraße (Höffner) abzulehnen. Die Ablehnung erfolgte mit 10:9 Stimmen.

 

Wir halten den Antrag und folglich auch den Beschluss für rechtswidrig.

 

Begründung:

Der Rat ist lt. Gemeindeordnung des Landes NRW das höchste Entscheidungsgremium einer Gemeinde. Das gilt selbstverständlich auch für die Kreisstadt Unna.

 

In der Ratssitzung am 07.12.2023 stand folgender Antrag der Verwaltung zur Abstimmung:

 

„Der Antrag auf Einleitung eines Verfahrens zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans gemäß § 12, Servicestandort Unna, für einen Bereich südlich der Provinzialstraße in Unna-Massen wird nach Abwägung der widerstreitenden Interessen abgelehnt“

 

Vor der geheimen Abstimmung wies der Bürgermeister Herr Wigant ausdrücklich daraufhin, dass die Ratsmitglieder, die der Ansiedlung Höffners zustimmen möchten, diesen Antrag ablehnen müssen.

 

Das geschah mit 21:20 Stimmen.

 

Also wurde der Einleitung eines Verfahrens zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans zugestimmt. Dieser Ratsbeschluss ist eindeutig.

 

Dieser eindeutige Ratsbeschluss kann nicht durch einen dem Rat nachgelagernden Ausschuss in sein Gegenteil verkehrt werden.

 

Über das Demokratieverständnis der Ratsfraktionen CDU und Grünen, die in einer Sachfrage im Rat unterlegen waren und diese nicht hinnehmen wollen, können sich die geneigten Leser/innen ein eigenes Bild machen.